KURSBESONDERHEIT
Die Rezertifizierung ist in der EN ISO 9712 unter Punkt 11 geregelt.
Das wichtigste kurz zusammengefasst:
Vor dem Ablauf jedes zweiten Gültigkeitszeitraum, also bei Ablauf der Erneuerung, muss die zertifizierte Person, für höchstens weitere fünf Jahre rezertifiziert werden. Die Person muss die Kriterien für die Nahsehfähigkeit und das Farbsehvermögen erfüllen (geregelt in Punkt 10 der EN ISO 9712). Außerdem muss der Arbeitgeber die weiterhin zufriedenstellende Arbeitstätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung bestätigen. Die zu rezertifizierende Person muss das praktische Prüfungselement absolvieren. Für die Rezertifizierung der Stufe 2 ist auch die Anfertigung einer Prüfanweisung vorgeschrieben.
Für tiefergehende Fragen rund um die Rezertifizierung nach der EN ISO 9712 sprechen Sie uns jederzeit gerne an.